Heizungsförderung 2026 – Das müssen unsere Kunden wissen
1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Heizungstausch 2026
Die deutsche Bundesregierung fördert weiterhin den Austausch alter Heizungen gegen klimafreundliche Systeme (z. B. Wärmepumpen, Biomasse) über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die wichtigsten Punkte:
Förderumfang
- Zuschüsse für Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien (z. B. Wärmepumpe, Biomasse, hybride Systeme).
- Förderquoten bis ca. 70 % der förderfähigen Kosten möglich – z. B. höhere Zuschüsse bei Ersetzen alter fossil betriebener Heizungen oder bei geringerem Einkommen.
Neuerungen / Anforderungen 2026
✔️ Strengere Förderbedingungen für Wärmepumpen
Ab 2026 gelten für die Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen striktere Anforderungen bei der Geräuschemission: Außengeräte müssen mind. 10 dB unter den EU-Ökodesign-Grenzwerten liegen (bisher 5 dB).
✔️ Anforderungen an Effizienz bleiben relevant
Gefördert werden nur Modelle, die bestimmte Mindesteffizienzen erreichen. Diese „Mindestwerte“ gelten weiterhin als Voraussetzung.
2. Gebäudeenergiegesetz (GEG) / Heizungsgesetz – Was 2026 gilt
Das sogenannte Heizungsgesetz (formell Teil des Gebäudeenergiegesetzes, GEG) beeinflusst indirekt auch die Förderbedingungen:
Status 2025
- Neue Heizungen müssen in Neubauten grundsätzlich zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien laufen.
Änderungen 2026
- Reform des Heizungsgesetzes bzw. neues „Building Modernisation Act“ geplant. Die neue Bundesregierung plant, das bisherige Heizungsgesetz abzuschaffen und im Zuge des Building Modernisation Act ein technologieoffeneres System einzuführen (Debatte/Entwurf soll bis Feb. 2026 vorgelegt werden).
Das bedeutet:
- Die 65-%-Vorgabe könnte flexibler gestaltet werden, nicht mehr nur als starre Pflicht.
- Es wird politisch gestritten, wie stark die Anforderungen bleiben sollen oder ob Förderbedingungen angepasst werden.
➡️ Rechtlich verbindlich ist für 2026 aber noch das GEG mit den bestehenden Übergangsfristen, z. B. 65 % erneuerbare Anteile in Neubauten und abgestufte Pflichtzeiten für Bestandsgebäude.
3. Förderhöhen & Kombinationen 2026
Bis zu 70 % Förderung möglich
- Grundförderung: in der Regel ein fixer Zuschussanteil (z. B. ~30 % Basis),
- „Klima-SpeedBonus“: bis +20 % beim frühzeitigen Austausch alter Heizungen bis Ende 2028,
- Effizienz-/Innovationsboni: zusätzliche Prozente z. B. bei besonders effizienten Systemen.
→ In Summe bis ~70 % Förderquote möglich.
Kombination von Zuschuss und Kredit
KfW-Programme bieten zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen zusätzlich zur BEG-Förderung an (z. B. Programmnummern wie 458/459 etc.).
4. Unterschiede zu 2025 – Was ist neu / anders?
Strengere technische Anforderungen
- Besonders für Wärmepumpen gelten 2026 schärfere Lärm- und Effizienzgrenzen für Förderfähigkeit.
Reform des Heizungsrechts im Anmarsch
- Politisch vorgesehen: Ab 2026 soll das Heizungsgesetz überarbeitet werden zu einem Building Modernisation Act – mit mehr Flexibilität bei Technologie- und Emissionszielen.
Förderbudget-Trend
- Laut Budgetplanung ist ab 2026 ein hohes Budget für Heizungstausch-Förderung vorgesehen, das stärker als in manchen Jahren zuvor aufgewendet werden kann.
