Heizungsförderung 2026 – Das müssen unsere Kunden wissen

1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Heizungstausch 2026

Die deutsche Bundesregierung fördert weiterhin den Austausch alter Heizungen gegen klimafreundliche Systeme (z. B. Wärmepumpen, Biomasse) über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die wichtigsten Punkte:

Förderumfang
  • Zuschüsse für Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien (z. B. Wärmepumpe, Biomasse, hybride Systeme).
  • Förderquoten bis ca. 70 % der förderfähigen Kosten möglich – z. B. höhere Zuschüsse bei Ersetzen alter fossil betriebener Heizungen oder bei geringerem Einkommen. 

Neuerungen / Anforderungen 2026

✔️ Strengere Förderbedingungen für Wärmepumpen
Ab 2026 gelten für die Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen striktere Anforderungen bei der Geräuschemission: Außengeräte müssen mind. 10 dB unter den EU-Ökodesign-Grenzwerten liegen (bisher 5 dB). 

✔️ Anforderungen an Effizienz bleiben relevant
Gefördert werden nur Modelle, die bestimmte Mindesteffizienzen erreichen. Diese „Mindestwerte“ gelten weiterhin als Voraussetzung. 

2. Gebäudeenergiegesetz (GEG) / Heizungsgesetz – Was 2026 gilt

Das sogenannte Heizungsgesetz (formell Teil des Gebäudeenergiegesetzes, GEG) beeinflusst indirekt auch die Förderbedingungen:

Status 2025
  • Neue Heizungen müssen in Neubauten grundsätzlich zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien laufen. 

Änderungen 2026
  • Reform des Heizungsgesetzes bzw. neues „Building Modernisation Act“ geplant. Die neue Bundesregierung plant, das bisherige Heizungsgesetz abzuschaffen und im Zuge des Building Modernisation Act ein technologieoffeneres System einzuführen (Debatte/Entwurf soll bis Feb. 2026 vorgelegt werden). 

Das bedeutet:
  • Die 65-%-Vorgabe könnte flexibler gestaltet werden, nicht mehr nur als starre Pflicht.
  • Es wird politisch gestritten, wie stark die Anforderungen bleiben sollen oder ob Förderbedingungen angepasst werden. 

➡️ Rechtlich verbindlich ist für 2026 aber noch das GEG mit den bestehenden Übergangsfristen, z. B. 65 % erneuerbare Anteile in Neubauten und abgestufte Pflichtzeiten für Bestandsgebäude. 


3. Förderhöhen & Kombinationen 2026

Bis zu 70 % Förderung möglich
  • Grundförderung: in der Regel ein fixer Zuschussanteil (z. B. ~30 % Basis),
  • „Klima-Speed­­Bonus“: bis +20 % beim frühzeitigen Austausch alter Heizungen bis Ende 2028,
  • Effizienz-/Innovationsboni: zusätzliche Prozente z. B. bei besonders effizienten Systemen.
    → In Summe bis ~70 % Förderquote möglich. 

Kombination von Zuschuss und Kredit

KfW-Programme bieten zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen zusätzlich zur BEG-Förderung an (z. B. Programmnummern wie 458/459 etc.). 


4. Unterschiede zu 2025 – Was ist neu / anders?

Strengere technische Anforderungen
  • Besonders für Wärmepumpen gelten 2026 schärfere Lärm- und Effizienzgrenzen für Förderfähigkeit. 

Reform des Heizungsrechts im Anmarsch
  • Politisch vorgesehen: Ab 2026 soll das Heizungsgesetz überarbeitet werden zu einem Building Modernisation Act – mit mehr Flexibilität bei Technologie- und Emissionszielen. 

Förderbudget-Trend
  • Laut Budgetplanung ist ab 2026 ein hohes Budget für Heizungstausch-Förderung vorgesehen, das stärker als in manchen Jahren zuvor aufgewendet werden kann. 

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