Was gibt es Neues in 2026?

16. Dezember 2025
1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Heizungstausch 2026 Die deutsche Bundesregierung fördert weiterhin den Austausch alter Heizungen gegen klimafreundliche Systeme (z. B. Wärmepumpen, Biomasse) über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die wichtigsten Punkte: Förderumfang Zuschüsse für Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien (z. B. Wärmepumpe, Biomasse, hybride Systeme). Förderquoten bis ca. 70 % der förderfähigen Kosten möglich – z. B. höhere Zuschüsse bei Ersetzen alter fossil betriebener Heizungen oder bei geringerem Einkommen. Neuerungen / Anforderungen 2026 ✔️ Strengere Förderbedingungen für Wärmepumpen Ab 2026 gelten für die Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen striktere Anforderungen bei der Geräuschemission: Außengeräte müssen mind. 10 dB unter den EU-Ökodesign-Grenzwerten liegen (bisher 5 dB). ✔️ Anforderungen an Effizienz bleiben relevant Gefördert werden nur Modelle, die bestimmte Mindesteffizienzen erreichen. Diese „Mindestwerte“ gelten weiterhin als Voraussetzung. 2. Gebäudeenergiegesetz (GEG) / Heizungsgesetz – Was 2026 gilt Das sogenannte Heizungsgesetz (formell Teil des Gebäudeenergiegesetzes, GEG) beeinflusst indirekt auch die Förderbedingungen: Status 2025 Neue Heizungen müssen in Neubauten grundsätzlich zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien laufen. Änderungen 2026 Reform des Heizungsgesetzes bzw. neues „Building Modernisation Act“ geplant. Die neue Bundesregierung plant, das bisherige Heizungsgesetz abzuschaffen und im Zuge des Building Modernisation Act ein technologieoffeneres System einzuführen (Debatte/Entwurf soll bis Feb. 2026 vorgelegt werden). Das bedeutet: Die 65-%-Vorgabe könnte flexibler gestaltet werden, nicht mehr nur als starre Pflicht. Es wird politisch gestritten, wie stark die Anforderungen bleiben sollen oder ob Förderbedingungen angepasst werden. ➡️ Rechtlich verbindlich ist für 2026 aber noch das GEG mit den bestehenden Übergangsfristen, z. B. 65 % erneuerbare Anteile in Neubauten und abgestufte Pflichtzeiten für Bestandsgebäude. 3. Förderhöhen & Kombinationen 202 6 Bis zu 70 % Förderung möglich Grundförderung: in der Regel ein fixer Zuschussanteil (z. B. ~30 % Basis), „Klima-Speed­­Bonus“: bis +20 % beim frühzeitigen Austausch alter Heizungen bis Ende 2028, Effizienz-/Innovationsboni: zusätzliche Prozente z. B. bei besonders effizienten Systemen. → In Summe bis ~70 % Förderquote möglich. Kombination von Zuschuss und Kredit KfW-Programme bieten zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen zusätzlich zur BEG-Förderung an (z. B. Programmnummern wie 458/459 etc.). 4. Unterschiede zu 2025 – Was ist neu / anders? Strengere technische Anforderungen Besonders für Wärmepumpen gelten 2026 schärfere Lärm- und Effizienzgrenzen für Förderfähigkeit. Reform des Heizungsrechts im Anmarsch Politisch vorgesehen: Ab 2026 soll das Heizungsgesetz überarbeitet werden zu einem Building Modernisation Act – mit mehr Flexibilität bei Technologie- und Emissionszielen. Förderbudget-Trend Laut Budgetplanung ist ab 2026 ein hohes Budget für Heizungstausch-Förderung vorgesehen, das stärker als in manchen Jahren zuvor aufgewendet werden kann.